Warum der Schutz vor Cyber-Attacken für Ärzte und Zahnärzte unverzichtbar ist

Hilfe, meine Patientendaten sind weg!

Mit der EU-DSGVO erhöht sich die Haftung der Praxisinhaber für ihre Patientendaten.

Zum 25.05.2018 tritt die neue EU-DSGVO in Kraft.

Das Haftungsrisiko von Ärzten und Zahnärzten für den Missbrauch ihrer Patientendaten erhöht sich hierdurch ganz erheblich.

Die Cyber-Versicherung kann Angriffe auf Patientendaten nicht verhindern, sorgt jedoch für schnelle Hilfe im Krisenfall und sichert die Ärzte und Zahnärzte vor möglichen Schadensersatzansprüchen und weiteren Folgen ab.

Attacke durch Computervirus

Ein Arzt öffnet den Anhang einer Bewerbungsmail.

Der darin befindliche Virus verschlüsselt alle Daten auf den Computern der Praxis. Ein Erpresser fordert Lösegeld für die Wiederherstellung und Nichtveröffentlichung der Patientendaten. Die Wiederherstellung dauert mehrere Tage, in denen die Praxis nur teilweise arbeiten kann.

Gesamtschaden: € 180.000,00.

Datenverlust durch Hackerangriff

Nachdem sich ein Hacker Zugriff auf den Server der Praxis verschafft hatte, löschte er alle Daten und damit auch Patientenakten. Die Datensätze müssen mühsam wiederhergestellt werden und die Praxis kann 3 Wochen nur bedingt arbeiten.

Gesamtschaden: € 150.000,00

Laptop-Diebstahl

Einem Arzt wird während eines Hausarztbesuchs der Laptop aus dem Auto gestohlen. Auf diesem sind Patienten- und Krankenkassendaten. Der Arzt muss die Krankenversicherung sowie die Patienten informieren und Anwälte für die Sicherstellung der Benachrichtigungs- und Compliance-Richtlinien einschalten.

Gesamtschaden: € 10.000,00

Hacking der Telefonanlage

Hacker haben die Telefonanlage der Zahnarztpraxis manipuliert. Auf Kosten der Praxis wird weltweit telefoniert. Am Monatsende erhält der Zahnarzt eine horrende Telefonrechnung und merkt erst dann den Schaden.

Gesamtschaden: € 21.500,00

Patientendaten an falschen Mail-Empfänger

Die Arztpraxis hat Patientendaten versehentlich an eine falsche Mailadresse versendet. Für die Praxis entsteht vorerst kein Schaden, doch ist die gesetzliche Meldepflicht zu beachten. Es muss eine spezialisierte Kanzlei eingeschaltet werden, welche die weiteren Schritte erläutert und für Datenschutz sorgt.

Gesamtkosten: € 10.000,00

Cyber-Versicherung für Ärzte und Zahnärzte

Schadensersatzansprüche durch Patienten bei Datenmissbrauch

Schutz und Kostenübernahme bei Unterbrechung des Praxisbetriebs

Soforthilfe im Notfall 24-h-Hotline und Cyber-Krisenprävention

Unterstützung durch IT-Krisenexperten & Datenschutzanwälte

Wiederherstellung des IT-Systems und der Daten

Cyber-Training für Mitarbeiter

Ihre Ansprechpartner

Bettina Gleisberg
Geschäftsführerin
Tel. 0551-7070217
gleisberg@ufc-gmbh.de

Julia Stollberg-Döring
Fachberaterin im ambulanten Gesundheitswesen (IHK)
Tel. 0551-7070223
stollberg@ufc-gmbh.de

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